Das Bau- und Architektenrecht wird von Rechtsanwalt Rabe, der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist, betreut.
Seit 1997 übernimmt er regelmäßig architektenrechtliche Mandate.
Der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (arge baurecht) trat er 1998 bei und besucht zur
Fortbildung deren Tagungen.
Er ist für Bauherrn ebenso wie für Architekten und andere Sonderfachleute im Baubereich tätig, um deren Ansprüche durchzusetzen. Schlagwortartig zusammengefasst handelt es sich um die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in folgenden Angelegenheiten:
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Architektenverträge (HOAI 2009)
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Architekten- und Ingenieurhonorar – Forderungssicherung und Inkasso
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baubegleitende Beratung
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Architektenhaftung
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Beweissicherungsverfahren bei Baumängeln
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Schlichtungsverfahren
- Vertretung und Beratung bei Immobilienprojekten (z.B. Supermarkt)


