Notar und Rechtsanwälte in
haftungsunabhängiger Kooperation

Architektenrecht

Das Architektenrecht betreut Rechtsanwalt Rabe, der seit 2006 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist. Seit 1997 übernimmt er regelmäßig Mandate in diesem Bereich. Der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (arge baurecht) trat er 1998 bei.

Die speziellen gesetzlichen Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge, z. B. in § 650p BGB und die erheblichen Änderungen in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, zuletzt geändert zum 01.01.2021 aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs) führen zu vielen neuen Fragestellungen, insbesondere da die HOAI im Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen zur Fälligkeit des Honorars in § 650g Abs. 4 BGB und im Anspruch auf Abschlagzahlung in § 632a BGB, auf den § 15 HOAI verweist, zu sehen ist.

Er ist für Bauherrn ebenso wie für Architekten und andere Sonderfachleute im Baubereich tätig, um deren Ansprüche durchzusetzen. Schlagwortartig zusammengefasst handelt es sich um die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in folgenden Angelegenheiten:

  • Architektenverträge
  • Architekten- und Ingenieurhonorar
  • baubegleitende Beratung von Architekten
  • Vertretung in Architektenhaftungsfällen
Ralf-Bernd Rabe - Rechtsanwalt und Notar
Ralf Bernd Rabe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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RD RECHT + DIALOG
Notar – Rechtsanwälte – Fachanwälte
Ralf-Bernd Rabe und Christoph Röhr in haftungsunabhängiger Kooperation (Bürogemeinschaft), Hauptstr. 138, 33647 Bielefeld

Internet: rd-rechtunddialog.de