In allen anwaltlichen Rechtsangelegenheiten betreffend Wohnungs- und Teileigentum werden Sie von Rechtsanwalt Rabe betreut, der langjährig in diesem Rechtsgebiet tätig ist. 2006 trat er der Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein bei. Seine Ernennung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im September 2010 belegt ebenfalls seine Spezialisierung.
Schlagwortartig zusammengefasst handelt es sich z.B. um folgende Bereiche
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Vertretung des WEG-Verwalters
- Vertretung von Wohnungseigentümern
- Teilungserklärung und Sondernutzungsrechte
- gerichtliche Vertretung in allen Wohnungseigentumsprozessen
- Durchsetzung von Wohngeld- und Abrechnungsrückständen
- Prüfung von Verwalterverträgen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
- Ausschluß eines Wohnungseigentümers aus der Wohnungseigentümergemeinschaft


